Landgericht Wuppertal, 2019-08-15, 15 U 55/19

15 U 55/19Tribunal Cantonal15 de ago. de 2019

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Landgericht Wuppertal — 15 U 55/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-15

Aktenzeichen: 15 U 55/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0815.15U55.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I. Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 03.04.2019, Az. 3 O 73/19, abgeändert.

Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gerichts für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, verboten ,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der an den Letztverbraucher gerichteten Werbung im Internet für den Absatz von Fertigpackungen mit Nahrungsergänzungsmitteln unter Angabe von Preisen zu werben, ohne in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis auch den Grundpreis anzugeben, wenn dies geschieht, wie aus der Anlage ASt 1 ersichtlich.

II.

Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.

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