3 Wx 64/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-09, 3 Wx 64/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-09, 3 Wx 64/02
3 Wx 64/02Tribunal Superior9 de set. de 2002
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 64/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-09
Aktenzeichen: 3 Wx 64/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0909.3WX64.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Unter teilweiser Änderung der Entscheidungen der Vorinstanzen werden die in der Eigentümerversammlung vom 11. Juli 2000 zu TOP 3 und 4 sowie teilwei-se zu TOP 5 ( soweit sich dieser auf die Beschlüsse zu TOP 3 und 4 bezieht) gefassten Eigentümerbeschlüsse für ungültig erklärt.
Die Gegenanträge der Beteiligten zu 2 werden als unzulässig abgelehnt.
Im übrigen (TOP 1 und 2 sowie teilweise TOP 5) wird das Rechtsmittel als un-zulässig verworfen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Beteiligte zu 1 zu 10 % und die Beteiligten zu 2 zu 90 %.
Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Rechtszügen nicht erstattet.
Wert: 30.000 EUR.
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