Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-12, I-15 U 72/03

I-15 U 72/03Tribunal Superior12 de nov. de 2003

Abrir fonte

Texto completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 72/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-12

Aktenzeichen: I-15 U 72/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1112.I15U72.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. März 2003 im Nachverfahren ver-kündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das im Urkundenprozess ergangene Vorbehaltsurteil der 1. Zivilkammer des Land-gerichts Kleve vom 13. September 2002 in der Fassung des Berichtigungsbeschlus-ses vom 8. Oktober 2002 wird mit der Maßgabe für vorbehaltlos erklärt, dass die Be-klagte verpflichtet bleibt, an den Kläger 33.451,61 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.000,00 EUR seit dem 1.März 2002, aus 4.000,00 EUR seit dem 1. April 2002, aus 4.000,00 EUR seit dem 1. Mai 2002, aus 5.451,61 EUR seit dem 1. Juni 2002, aus 9.000,00 EUR seit dem 1. Juli 2002 und aus 9.000,00 EUR seit dem 1. August 2002 zu zahlen. Im übrigen wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 15 % der Kläger und zu 85 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzu-wenden, der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor eine der Parteien vor der Vollstreckung der jeweils anderen Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.