Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-25, I-20 U 187/03

I-20 U 187/03Tribunal Superior25 de mai. de 2004

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 187/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-25

Aktenzeichen: I-20 U 187/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0525.I20U187.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 18.12.2003 teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss des Vorsitzenden der Kammer vom 24. November 2003 wird insoweit bestätigt, als der Antragsgegnerin untersagt wird, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für ihr Warenangebot oder Teile ihres Warenangebotes mit der Aussage zu werben:

„0% SONDERFINANZIERUNG

Das kann sich bei uns jeder leisten“,

wie in der Anzeige der Anlage 1 zu diesem Urteil,

wenn die beworbene Finanzierung durch eine Bank nach den Bedingungen der Anlage 2 zu diesem Urteil erfolgt.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu-rückgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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