Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-27, I-14 U 24/04

I-14 U 24/04Tribunal Superior27 de jul. de 2004

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 24/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-27

Aktenzeichen: I-14 U 24/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0727.I14U24.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten zu 5) wird das am 16.12.2003 verkündete Schlussurteil der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichter - teilweise abge-ändert und unter Zurückweisung der jeweils weitergehenden Rechtsmittel wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 2-5) werden verurteilt, als Gesamtschuldner ne-ben den Beklagten zu 1) und 6) an die Klägerin 4.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.07.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu

2 -5) als Gesamtschuldner und die Klägerin jeweils zu 50 %.

Die Kosten der ersten Instanz werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 33 %, die Beklagten zu 1-6) als Gesamtschuldner zu 50 % und die Beklagten 1) und 6) als Gesamtschuldner zu weiteren 17 %.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2-5) zu 50 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten zu 1-6) als Gesamtschuldner zu 50 %, die Beklag-ten zu 1) und zu 6) als Gesamtschuldner zu weiteren 15 %. Eine Kostenerstattung im Übrigen findet nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Voll-streckung der Beklagten zu 2-5), die Beklagten zu 2-5) diejenige der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der je-weils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Für die Beklagten zu 2-5) wird die Revision zugelassen.

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