Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-29, I-4 U 203/05

I-4 U 203/05Tribunal Superior29 de jun. de 2006

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 203/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-29

Aktenzeichen: I-4 U 203/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0629.I4U203.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08. September 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – un-ter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 51.720 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 66.720 € vom 17. März 2005 bis zum 13. Juni 2005 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 51.720 € seit dem 14. Juni 2005 zu zahlen.

Die weitergehende Zinsforderung bleibt abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Beklagten zu 2/5, dem Klä-ger zu 3/5 auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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