Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-17, I-24 U 7/06

I-24 U 7/06Tribunal Superior17 de out. de 2006

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 7/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-17

Aktenzeichen: I-24 U 7/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1017.I24U7.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Wider-beklagten zu 2. wird das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und unter Zurück-weisung der Berufung des Beklagten wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.338,76 € nebst 2 % Zin-sen p.a. für die Zeit vom 14. Dezember 1994 bis 09. Februar 1996 und nebst 5 % Zinsen p.a. über dem Basiszinssatz seit dem 10. Feb-ruar 1996 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Bürgschaft der Firma K. KG und B. GmbH vom 03. Januar 1996 zugunsten des Klägers und des Widerbeklagten zu 2. an den Kläger herauszugeben.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der gegen den Widerbeklagten zu 2. gerichteten Widerklage in Höhe eines Betrages von 5.621,-- € erledigt ist.

Die weitergehende Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ei-nes Betrages von 30.000,-- € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 25.000,-- € und der Wider-beklagte zu 2. in Höhe von 5.000,-- € Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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