VI-U (Kart) 8/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 8/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 8/06
VI-U (Kart) 8/06Tribunal Superior28 de fev. de 2007
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 8/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 8/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0228.VI.U.KART8.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechts-mittels im übrigen das am 25. Januar 2006 verkündete Urteil der
- Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeän-dert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.627,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2005 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Über-gabe von 1.352 Litern Schmierstoff T. Q. 9000 5W40. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Abnahme von 1.352 Li-tern Schmierstoff T. Q. 9000 5W40 in Annahmeverzug ist.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Be-klagte zu 85 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin und die Klägerin die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Wert des Berufungsverfahrens: 13.932,00 €.
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