Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-28, I-2 U 22/06

I-2 U 22/06Tribunal Superior28 de jun. de 2007

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 22/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-28

Aktenzeichen: I-2 U 22/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0628.I2U22.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. Februar 2006 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer III. des Urteiltenors festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, welcher den Patentinhabern durch die zu I. bezeichneten und seit dem 5. Oktober 1996 begangenen Handlungen entstanden ist und künftig noch entstehen wird.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,00 € abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften einer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts geleistet werden.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

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