Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-21, I-3 Wx 5/08

I-3 Wx 5/08Tribunal Superior21 de nov. de 2008

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 5/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-21

Aktenzeichen: I-3 Wx 5/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1121.I3WX5.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung und der Beschluss des Amtsgerichts vom 8. Oktober 2007 werden, soweit sie über den einen „Wintergartenvorbau“ betreffenden Antrag der Beteiligten zu 1. bis 3. befunden haben, geändert.

Die Beteiligte zu 4. wird verpflichtet, die im rückwärtigen Bereich des Gebäudes in Form eines Vorbaus an ihrer Wohnung errichtete Fensteranlage, bestehend aus 6 Fenstern und einer Türe, mit Durchbruch der Außenmauer zu beseitigen und insofern den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens in allen drei Rechtszügen haben die Beteiligten zu 1. bis 3. zu je 1/15 und die Beteiligte zu 4. zu 4/5 zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert: 5.000 €.

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