Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-10, I-3 Wx 174/09

I-3 Wx 174/09Tribunal Superior10 de set. de 2009

Abrir fonte

Regest

FGG § 20a Abs. 1 Satz 1 Stellt in einem Abschiebungshaftverfahren das Erstbeschwerdegericht auf das Rechtsmittel des Betroffenen fest, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist und weist es dessen Kostenantrag zurück, so ist eine auf Änderung der Entscheidung im Kostenpunkt gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen unzulässig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 – I-3 Wx 174/09

Texto completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 174/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-10

Aktenzeichen: I-3 Wx 174/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0910.I3WX174.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

FGG § 20a Abs. 1 Satz 1

Stellt in einem Abschiebungshaftverfahren das Erstbeschwerdegericht auf das Rechtsmittel des Betroffenen fest, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist und weist es dessen Kostenantrag zurück, so ist eine auf Änderung der Entscheidung im Kostenpunkt gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen unzulässig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 – I-3 Wx 174/09

Tenor

Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.