Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-15, I-2 U 106/06

I-2 U 106/06Tribunal Superior15 de out. de 2009

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 106/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-15

Aktenzeichen: I-2 U 106/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1015.I2U106.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das am 22. August 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert; die gegen die Beklagte zu 1. gerichtete Klage wird abgewiesen.

II.

Die gegen die Beklagte zu 2. gerichtete Klage wird ebenfalls abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die jeweils die Zwangsvollstreckung betreibende Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt ebenso wie derjenige für das Verfahren gegen die Beklagte zu 2. 3 Millionen Euro.

VI.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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