Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-3 Wx 218/09

I-3 Wx 218/09Tribunal Superior10 de dez. de 2009

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Regest

BGB §§ 1913, 2216 Abs. 2 Satz 2, 2368 Abs. 1 Satz 2 Geht es um die Wahrnehmung der Rechte der (unbekannten) Nacherben gegenüber dem Testamentsvollstrecker und ist ihnen deshalb rechtliches Gehör zu gewähren (hier: sowohl vor der Entscheidung nach § 2216 Abs. 2 Satz 2 BGB als auch vor Erteilung eines entsprechenden Testamentsvollstreckerzeugnisses), so sind die unbekannten Nacherben in Bezug auf die Bestellung eines Nachlasspflegers fürsorgebedürftig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 – I-3 Wx 218/09

Texto completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 218/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-10

Aktenzeichen: I-3 Wx 218/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1210.I3WX218.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 1913, 2216 Abs. 2 Satz 2, 2368 Abs. 1 Satz 2

Geht es um die Wahrnehmung der Rechte der (unbekannten) Nacherben gegenüber dem Testamentsvollstrecker und ist ihnen deshalb rechtliches Gehör zu gewähren (hier: sowohl vor der Entscheidung nach § 2216 Abs. 2 Satz 2 BGB als auch vor Erteilung eines entsprechenden Testamentsvollstreckerzeugnisses), so sind die unbekannten Nacherben in Bezug auf die Bestellung eines Nachlasspflegers fürsorgebedürftig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 – I-3 Wx 218/09

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

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