Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-17, I-5 U 57/09

I-5 U 57/09Tribunal Superior17 de dez. de 2009

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 57/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-17

Aktenzeichen: I-5 U 57/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1217.I5U57.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.04.2009 verkündete Ur-teil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az: 10 O 80/08 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 12.964,77 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Ba-siszins seit dem 22.07.2006 sowie 816,41 € vorgerichtlicher Anwalts-kosten ebenfalls nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.07.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in selbiger Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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