Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-17 U 64/10

I-17 U 64/10Tribunal Superior18 de fev. de 2010

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Eine Bank ist nicht verpflichtet, ihren Kunden beim Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen - hier Zertifikaten der insolventen Lehman Group - darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie hierbei eine Gewinnmarge erzielt.

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 64/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-18

Aktenzeichen: I-17 U 64/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0218.I17U64.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Leitsätze

Eine Bank ist nicht verpflichtet, ihren Kunden beim Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen - hier Zertifikaten der insolventen Lehman Group - darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie hierbei eine Gewinnmarge erzielt.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 9. Februar 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (4 O 51/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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