Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-15, I-2 W 10/10

I-2 W 10/10Tribunal Superior15 de abr. de 2010

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 10/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-15

Aktenzeichen: I-2 W 10/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0415.I2W10.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten und der Patentanwälte der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – der Streitwertbeschluss der

4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Juni 2009 teilweise abgeändert. Der Streitwert für die erste Instanz wird anderweitig auf bis zu 2.050.000,00 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf die Differenz zwischen den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz, die aufgrund der angefochtenen Entscheidung angefallen sind, und den Kosten, die bei einem Streitwert von bis zu 30.000.000,00 Euro angefallen wären, festgesetzt.

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