VI-U (Kart) 9/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-04, VI-U (Kart) 9/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-04, VI-U (Kart) 9/06
VI-U (Kart) 9/06Tribunal Superior4 de mar. de 2011
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 9/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-04
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 9/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0304.VI.U.KART9.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.02.2006 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurück-gewiesen.
II. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Anschlussrechtsmittels - das landgerichtliche Urteil teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird - unter Klageabweisung im Übrigen - verurteilt, an die Klägerin …. € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz seit dem 12.07.2005 sowie weitere …. € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2005 zu zahlen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisions-verfahrens trägt die Beklagte.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
VI. Die Beschwer der Beklagten wird auf 177.194,68 € (162.763,51 € + 14.431,17 €) festgesetzt.
Der Berufungswert beträgt bis zum 29. Juni 2010 insgesamt 180.586,58 € (162.763,51 € + 17.823,07 €) und danach 177.194,68 €.
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