Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-30, I-2 U 50/10

I-2 U 50/10Tribunal Superior30 de jun. de 2011

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 50/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: I-2 U 50/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0630.I2U50.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klage wird auch hinsichtlich des in zweiter Instanz gestellten Besichtigungsantrages abgewiesen.

III.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 8. Juni 2011 auf 400.000,-- Euro und für die Zeit danach auf 440.000,-- Euro festgesetzt.

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