I-6 U 182/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-21, I-6 U 182/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-21, I-6 U 182/11
I-6 U 182/11Tribunal Superior21 de fev. de 2013
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 182/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-21
Aktenzeichen: I-6 U 182/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0221.I6U182.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 27. Juli 2011 verkündeten Urteils der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (33 O 119/09) unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an die Klägerin über den bereits vom Landgericht zuerkannten Betrag hinaus weitere 84.143,96 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe hat der Beklagte zu tragen.
IV. Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin oder ihr Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
V. Die Revision wird zugelassen.
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