Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-13, I-24 U 180/13

I-24 U 180/13Tribunal Superior13 de mai. de 2014

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 180/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-13

Aktenzeichen: I-24 U 180/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0513.I24U180.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das am 18. Juli 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal – Vorsitzender - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Mietvertragsverhältnis des Klägers, ursprünglich abgeschlossen mit der W .. GmbH & Co. KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter…, keine Forderung in Höhe von 33.123,98 € zusteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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