Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-23, I-1 U 137/12

I-1 U 137/12Tribunal Superior23 de jun. de 2015

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 137/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-23

Aktenzeichen: I-1 U 137/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0623.I1U137.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 16.04.2012 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Duisburg vom 05.07.2011 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Unterhaltsschaden aufgrund des Verlustes des Versorgers durch den Unfall vom 25.07.2008 zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz – mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, welche diese allein trägt – fallen der Klägerin zu 3/4 und der Beklagten zu 1/4 zur Last.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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