I-24 U 160/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-10, I-24 U 160/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-10, I-24 U 160/15
I-24 U 160/15Tribunal Superior10 de mai. de 2016
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 160/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-10
Aktenzeichen: I-24 U 160/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0510.I24U160.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. September 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:Das Versäumnisurteil des Landgerichts Duisburg vom 6. Mai 2015 wird in Höhe eines Betrages von € 3.535,89 nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. September 2013 aufrechterhalten; im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 44% und dem Beklagten zu 56% auferlegt. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Beklagte.Die teilweise Berufungsrücknahme der Klägerin in Höhe von € 208,33 hat den teilweisen Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.
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