Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-03-07, I-1 U 97/16

I-1 U 97/16Tribunal Superior7 de mar. de 2017

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Zur Geltung der Vorfahrtsregel auf privaten Parkplätzen. §§ 1 Abs. 2, 8 StVO

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 97/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-07

Aktenzeichen: I-1 U 97/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0307.I1U97.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Leitsätze

Zur Geltung der Vorfahrtsregel auf privaten Parkplätzen.

§§ 1 Abs. 2, 8 StVO

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Mai 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az.: 1 O 72/15) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.816,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2015 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.289,59 € für die Zeit vom 04.02.2015 bis zum 31.03.2015 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 157,79 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 64% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 36%.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldner zu 30% und der Klägerin zu 70% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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