7 StS 2/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-06, 7 StS 2/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-06, 7 StS 2/15
7 StS 2/15Tribunal Superior6 de abr. de 2017
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 StS 2/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-06
Aktenzeichen: 7 StS 2/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0406.7STS2.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafsenat
Tenor
Es werden verurteilt
- der Angeklagte B.
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in sieben Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten,
- der Angeklagte K. B. O.
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen und Werbung um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland in zwei Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten,
- die Angeklagte L. B. O.
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten,
- der Angeklagte D.
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten,
- der Angeklagte R.
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten L. B. O., D. und R. verhängten Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter B.: § 129a Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 53 StGB;
Angeklagter K. B. O.: § 129a Abs. 5 Sätze 1 und 2, Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 53 StGB;
Angeklagte L. B. O.: § 129a Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, §§ 53, 56 StGB;
Angeklagte D. und R.: § 129a Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 56 StGB.
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