Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-28, I - 5 U 113/16

I - 5 U 113/16Tribunal Superior28 de set. de 2017

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 5 U 113/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-28

Aktenzeichen: I - 5 U 113/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0928.I5U113.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.08.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149.694,72 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.786,95 € seit dem 28.08.2012, aus weiteren 31.531,45 € seit dem 08.10.2012, aus weiteren 17.316,15 € seit dem 24.12.2012, aus weiteren 56.440,80 € seit dem 23.06.2013, aus weiteren 11.047,22 € seit dem 25.06.2013 und aus weiteren 12.572,11 € seit dem 26.06.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.580 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 10 % und die Beklagte 90 %. Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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