Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-26, I-15 U 95/16

I-15 U 95/16Tribunal Superior26 de out. de 2017

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Regest

Enthält die Patentbeschreibung objektiv unzutreffende Angaben zum (gattungsbildenden) Stand der Technik, die für eine einschränkende Auslegung des Patentanspruchs sprechen, lässt der Grundsatz der Rechtssicherheit eine entsprechende Korrektur im Rahmen der Auslegung nur dann zu, wenn der Durchschnittsfachmann den Irrtum bei der gebotenen Würdigung des Gesamtinhalts der Patentschrift ohne weiteres erkennt und richtig stellt.

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 95/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-26

Aktenzeichen: I-15 U 95/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1026.I15U95.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Leitsätze

Enthält die Patentbeschreibung objektiv unzutreffende Angaben zum (gattungsbildenden) Stand der Technik, die für eine einschränkende Auslegung des Patentanspruchs sprechen, lässt der Grundsatz der Rechtssicherheit eine entsprechende Korrektur im Rahmen der Auslegung nur dann zu, wenn der Durchschnittsfachmann den Irrtum bei der gebotenen Würdigung des Gesamtinhalts der Patentschrift ohne weiteres erkennt und richtig stellt.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13.10.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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