2 U 17/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-14, 2 U 17/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-14, 2 U 17/17
2 U 17/17Tribunal Superior14 de dez. de 2017
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 17/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-14
Aktenzeichen: 2 U 17/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1214.2U17.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung wird das am 10. April 2017 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,
es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, wobei die Ordnungshaft an den jeweiligen Mitgliedern des Vorstandes der Verfügungsbeklagten zu vollziehen ist, zu unterlassen,
eine pharmazeutische Kombinationszusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung von Bluthochdruck, umfassend den AT1-Antagonisten Valsartan sowie Amlodipinbesilat und einen pharmazeutisch unbedenklichen Trägerstoff, wobei die Kombinationszusammensetzung als in einer festen Kombination kombinierte Einheitsdosisform vorliegt,
in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.
II. Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist davon abhängig, dass die Verfügungsklägerin zuvor eine Sicherheit in Höhe von 3.000.000,- € leistet.
III. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.000.000,- € festgesetzt.
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