10 W 440/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, 10 W 440/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, 10 W 440/17
10 W 440/17Tribunal Superior6 de fev. de 2018
Regest
Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 440/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-06
Aktenzeichen: 10 W 440/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0206.10W440.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.
Tenor
Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 212. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.