Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-16, Verg 24/17

Verg 24/17Tribunal Superior16 de mai. de 2018

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Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 24/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-16

Aktenzeichen: Verg 24/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0516.VERG24.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 11.05.2017 aufgehoben, soweit dem Nachprüfungsantrag der Antragstellerin in Bezug auf die Vorgabe eines Mindestrabatts stattgegeben worden ist.

Es wird festgestellt, dass die Vergabebedingungen rechtmäßig waren, soweit sie einen Mindesterstattungssatz von 15 % auf den günstigsten ApU zum Stichtag 01.01.2017 der in der Lauer-Taxe gemeldeten Vergleichsprodukte vorsahen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 176 Abs. 1 GWB trägt die Antragstellerin.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten ist für die Antragsgegnerinnen vor der Vergabekammer notwendig gewesen.

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