Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-19, I-1 U 164/17

I-1 U 164/17Tribunal Superior19 de jun. de 2018

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Leitsatz: Der Geschädigte kann nicht durch bloßes Bestreiten der Aktivlegitimation dazu gezwungen werden, Auskünfte darüber zu erteilen, auf welche Weise er das Eigentum an dem Fahrzug erlangt hat . BGB § 1006

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 164/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-19

Aktenzeichen: I-1 U 164/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0619.I1U164.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Leitsätze

Leitsatz:

Der Geschädigte kann nicht durch bloßes Bestreiten der Aktivlegitimation dazu gezwungen werden, Auskünfte darüber zu erteilen, auf welche Weise er das Eigentum an dem Fahrzug erlangt hat .

BGB § 1006

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09. Oktober 2017 nebst dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten – an den Einzelrichter der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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