Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-19, 12 W 9/18

12 W 9/18Tribunal Superior19 de jul. de 2018

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Regest

I-12 W 9/18 8 O 10/18 Landgericht Düsseldorf Leitsatz § 114 ZPO, §§ 71, 23 Abs. 1 Nr. 1 GVG Eine vor dem Landgericht beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn das Landgericht für die Entscheidung gemäß §§ 71, 23 Abs. 1 Nr. 1 GVG sachlich nicht zuständig wäre. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Antragsteller Prozesskostenhilfe für eine Zahlungsklage begehrt, deren Gegenstandswert die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründen würde, hinreichende Erfolgsaussicht jedoch nur hinsichtlich eines unter der 5.000 Euro – Schwelle liegenden Betrages besteht. Dann ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt zu verweigern; denn eine unzulässige Klage bietet ersichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

Texto completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 12 W 9/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-19

Aktenzeichen: 12 W 9/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0719.12W9.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Leitsätze

I-12 W 9/18

8 O 10/18

Landgericht Düsseldorf

Leitsatz

§ 114 ZPO, §§ 71, 23 Abs. 1 Nr. 1 GVG

Eine vor dem Landgericht beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn das Landgericht für die Entscheidung gemäß §§ 71, 23 Abs. 1 Nr. 1 GVG sachlich nicht zuständig wäre. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Antragsteller Prozesskostenhilfe für eine Zahlungsklage begehrt, deren Gegenstandswert die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründen würde, hinreichende Erfolgsaussicht jedoch nur hinsichtlich eines unter der 5.000 Euro – Schwelle liegenden Betrages besteht. Dann ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt zu verweigern; denn eine unzulässige Klage bietet ersichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 15.05.2018 gegen den Beschluss des Landgerichts - Einzelrichterin - vom 07.05.2018 (8 O 10/18) in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 24.05.2018 wird zurückgewiesen.

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