27 U 253/81•Oberlandesgericht Hamm, 1982-09-28, 27 U 253/81
Oberlandesgericht Hamm, 1982-09-28, 27 U 253/81
27 U 253/81Tribunal Superior28 de set. de 1982
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 253/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-09-28
Aktenzeichen: 27 U 253/81
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1982:0928.27U253.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Anschlußberufung des Beklagten gegen das am 11. Juni 1981 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das genannte Urteil so abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Mai 1981 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den gesamten künftigen Schaden zu ersetzen, der ihm - dem Kläger - daraus entstehen kann, daß ihm der Beklagte am 1. April 1980 eine Bleikugel in den rechten Augenraum geschossen hat.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Beklagte zu tragen.
Von den Kosten des zweiten Rechtszuges werden dem Kläger 54 % und dem Beklagten 45 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 10.000,- DM und den Beklagten um 8.600,- DM.
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