3 U 11/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-01, 3 U 11/99
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Oberlandesgericht Hamm — 3 U 11/99 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-01
Aktenzeichen: 3 U 11/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0901.3U11.99.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. September 1998 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klageanträge zu 1) und 2) sind dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Vorfall vom 10. Juli 1995 zu ersetzen, die materiellen jedoch nur vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs auf Dritte.
Zur Entscheidung über die Höhe der Zahlungsanträge und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der Berufungsinstanz wird der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen.
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