Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-15, 18 U 38/99

18 U 38/99Tribunal Superior15 de nov. de 1999

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Oberlandesgericht Hamm — 18 U 38/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-15

Aktenzeichen: 18 U 38/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1115.18U38.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26.11.1998 verkün-dete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Auf die in 2. Instanz erhobene Widerklage wird festge-stellt, daß die Kläger zu 1) und 2) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den vom Landgericht im angefochtenen Urteil ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen an den Beklagten zurückzuzahlen, wenn die Fa. X GmbH, I-Weg, ####3 T gegen die Fa. D Beteiligun-gen GmbH, C-Straße, ####4 I einen rechtskräfti-gen Titel auf Rückzahlung des von ihr gezahlten Kaufprei-ses in Höhe von 50.000-US-Dollar erstritten hat.

Die Kosten der 1. Instanz werden dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten der 2. Instanz haben zu 2/7 die Kläger und zu 5/7 der Beklagte zu tragen; jedoch trägt der Beklagte die Kosten der Beweisaufnahme allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine der Parteien in Höhe der Revisions-summe.

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