Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-18, 27 U 97/99

27 U 97/99Tribunal Superior18 de nov. de 1999

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Oberlandesgericht Hamm — 27 U 97/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-18

Aktenzeichen: 27 U 97/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1118.27U97.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. April 1999 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmit-tels abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.145,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Dezember 1998 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Rückstufungsschaden des Klägers aus seiner Vollkasko-versicherung zur Hälfte zu ersetzen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt nicht 60.000,00 DM.

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