13 U 116/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-15, 13 U 116/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-15, 13 U 116/99
13 U 116/99Tribunal Superior15 de dez. de 1999
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 116/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-15
Aktenzeichen: 13 U 116/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1215.13U116.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 19. März 1999 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld von 33.190,20 DM nebst 4 % Zinsen aus 10.000,00 DM seit dem 24.07.1998 sowie aus weiteren 23.190,20 DM seit dem 04.02.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuld-ner verpflichtet sind, dem Kläger alle zukünftigen im-materiellen Schäden aus dem Unfall vom 27.03.1998 in A zu ersetzen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 20 % und die Beklagten 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, jede Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzu-wenden, sofern nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossen-schaftsbank leisten.
Das Urteil beschwert die Beklagten in Höhe von 38.190,20 DM und den Kläger um 10.000,00 DM.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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