Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-27, 15 W 88/01

15 W 88/01Tribunal Superior27 de set. de 2001

Abrir fonte

Regest

Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre gemeinsamen Kinder zu Schlußerben ein, so ergibt sich auch der „Maßgabe, der Überlebende von uns darf frei und unbeschränkt über das Vermögen verfügen“ kein Ausschluß der Wechselbezüglichkeit, sonder lediglich die mit der Vollerbeinsetzung verbundene Befugnis des überlebenden Ehegatten, unter Lebenden über das Vermögen verfügen zu können (mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). Es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, daß die Ehegatten einer die Ermächtigung zum Widerruf der Verfügung für den Fall einräumen wollen, daß der überlebende Ehegatte in erheblichem Umfang Vermögen hinzuerwirbt oder nach dem Tod der Erstversterbenden Familienstreitigkeiten entstehen.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 88/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-27

Aktenzeichen: 15 W 88/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0927.15W88.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 2270

Leitsätze

Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre gemeinsamen Kinder zu Schlußerben ein, so ergibt sich auch der „Maßgabe, der Überlebende von uns darf frei und unbeschränkt über das Vermögen verfügen“ kein Ausschluß der Wechselbezüglichkeit, sonder lediglich die mit der Vollerbeinsetzung verbundene Befugnis des überlebenden Ehegatten, unter Lebenden über das Vermögen verfügen zu können (mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).

Es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, daß die Ehegatten einer die Ermächtigung zum Widerruf der Verfügung für den Fall einräumen wollen, daß der überlebende Ehegatte in erheblichem Umfang Vermögen hinzuerwirbt oder nach dem Tod der Erstversterbenden Familienstreitigkeiten entstehen.

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die im Verfahren vor dem Senat entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert wird auf 240.000,00 DM festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.