Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-04, 16 U (Baul) 2/03

16 U (Baul) 2/03Tribunal Superior4 de ago. de 2003

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Oberlandesgericht Hamm — 16 U (Baul) 2/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-04

Aktenzeichen: 16 U (Baul) 2/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0804.16U.BAUL2.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 17.12.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - Kammer für Baulandsachen - teilweise abgeändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.324,84 € nebst 9,5 % Zinsen seit dem 26.11.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des ersten Rechtszuges zu jeweils 39 %, das beklagte Land zu 22 %.

Außerdem tragen die Kläger jeweils zur Hälfte die durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Köln entstandenen Mehrkosten.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils 27,5 % und das beklagte Land 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages die Zwangsvollstreckung abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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