Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-23, 3 Ss 526/03

3 Ss 526/03Tribunal Superior23 de set. de 2003

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Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 526/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-23

Aktenzeichen: 3 Ss 526/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0923.3SS526.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils wird dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Diebstahls in fünf Fällen, des Betruges in Tateinheit mit Ur-

kundenfälschung und des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls schuldig ist.

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, und zwar im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe sowie im Ausspruch hinsichtlich der Einzelfreiheitsstrafen für die Taten vom 08.10.2002, vom 24.11.2002 und 10.12.2002.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent¬scheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Schöffengericht - Minden zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als offensichtlich unbegründet verworfen.

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