Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-12, 9 U 123/04

9 U 123/04Tribunal Superior12 de nov. de 2004

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Regest

Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren wegen eines Vorunfalls auf einem kombinierten Auf-/Abfahrtstreifen einer Bundesautobahn stehenden Pkw auffährt, begründet nicht schon den Vorwurf eines grob fahrlässigen Fahrfehlers

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Oberlandesgericht Hamm — 9 U 123/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-12

Aktenzeichen: 9 U 123/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1112.9U123.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 276 BGB

Leitsätze

Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren wegen eines Vorunfalls auf einem kombinierten Auf-/Abfahrtstreifen einer Bundesautobahn stehenden Pkw auffährt, begründet nicht schon den Vorwurf eines grob fahrlässigen Fahrfehlers

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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