Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-16, 10 UF 30/05

10 UF 30/05Tribunal Superior16 de nov. de 2005

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Regest

1. Ein Teilurteil für einen einzelnen Unterhaltsberechtigten ist danach unzulässig, wenn der Unterhaltspflichtige nicht uneingeschränkt leistungsfähig ist und Gleichrang unter den Unterhaltsberechtigten besteht. 2. Zur vertraglichen Übernahme der Unterhaltsverpflichtung für ein nicht als ehelich geltendes Kind.

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Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 30/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-16

Aktenzeichen: 10 UF 30/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1116.10UF30.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Normen: § 301 ZPO; § 241 BGB

Leitsätze

  1. Ein Teilurteil für einen einzelnen Unterhaltsberechtigten ist danach unzulässig, wenn der Unterhaltspflichtige nicht uneingeschränkt leistungsfähig ist und Gleichrang unter den Unterhaltsberechtigten besteht.

  2. Zur vertraglichen Übernahme der Unterhaltsverpflichtung für ein nicht als ehelich geltendes Kind.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.01.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufungsinstanz zu entscheiden hat.

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