10 UF 30/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-16, 10 UF 30/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-16, 10 UF 30/05
10 UF 30/05Tribunal Superior16 de nov. de 2005
Regest
1. Ein Teilurteil für einen einzelnen Unterhaltsberechtigten ist danach unzulässig, wenn der Unterhaltspflichtige nicht uneingeschränkt leistungsfähig ist und Gleichrang unter den Unterhaltsberechtigten besteht. 2. Zur vertraglichen Übernahme der Unterhaltsverpflichtung für ein nicht als ehelich geltendes Kind.
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Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 30/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-16
Aktenzeichen: 10 UF 30/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1116.10UF30.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Normen: § 301 ZPO; § 241 BGB
Leitsätze
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Ein Teilurteil für einen einzelnen Unterhaltsberechtigten ist danach unzulässig, wenn der Unterhaltspflichtige nicht uneingeschränkt leistungsfähig ist und Gleichrang unter den Unterhaltsberechtigten besteht.
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Zur vertraglichen Übernahme der Unterhaltsverpflichtung für ein nicht als ehelich geltendes Kind.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.01.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufungsinstanz zu entscheiden hat.
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