Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-21, 21 W 47/06

21 W 47/06Tribunal Superior21 de dez. de 2006

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Regest

Von der Rechtskraft in zeitlicher Hinsicht nicht erfaßt ist eine neue Tatsache, die während des Berufungsverfahrens des Vorprozesses eingetreten ist, wenn das Verfahren mit der Rücknahme der Berufung geendet hat.

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Oberlandesgericht Hamm — 21 W 47/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: 21 W 47/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1221.21W47.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Leitsätze

Von der Rechtskraft in zeitlicher Hinsicht nicht erfaßt ist eine neue Tatsache, die während des Berufungsverfahrens des Vorprozesses eingetreten ist, wenn das Verfahren mit der Rücknahme der Berufung geendet hat.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Landgerichts Essen vom 06.09.2006 - 9 O 88/06 - abgeändert.

Den Antragstellern wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C bewilligt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind

nicht zu erstatten.

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