3 Ss 7/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-06, 3 Ss 7/07
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Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 7/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-06
Aktenzeichen: 3 Ss 7/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0206.3SS7.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil des Landgerichts Essen vom 04.10.2006 wird mit den Feststellungen insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen Tötens eines Wirbeltieres verurteilt worden ist. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil – unter Verwerfung der weitergehenden Revision als unbegründet – im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem ugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision – an das Landgericht Essen zurückverwiesen.
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