12 U 9/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-01, 12 U 9/06
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Oberlandesgericht Hamm — 12 U 9/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-01
Aktenzeichen: 12 U 9/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0601.12U9.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 29. November 2006 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebeninterventionen entstandenen Kosten werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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