15 Wx 198/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-04, 15 Wx 198/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-04, 15 Wx 198/08
15 Wx 198/08Tribunal Superior4 de dez. de 2008
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 198/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-04
Aktenzeichen: 15 Wx 198/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1204.15WX198.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) werden der Beschluss des Landgerichts und der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 2.11.2007 teilweise abgeändert und insofern wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Beteiligten zu 1), die Beteiligten zu 2) zu verpflichten, die sich im Treppenhaus im ersten Stock des Hauses Fortkamp 13 a in C befindliche Garderobe zu entfernen, wird zurückgewiesen.
Dem Beteiligten zu 1) werden die Gerichtskosten für alle drei Instanzen auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in allen drei Instanzen nicht statt.
Der Gegenstandswert wird wie folgt festgesetzt:
für das erstinstanzliche Verfahren auf 11.071,10 €
für das Verfahren der ersten Beschwerde auf 8.600,00 €
für das Verfahren der weiteren Beschwerde auf 8.600,00 €.
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