3 U 7/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-24, 3 U 7/09
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Oberlandesgericht Hamm — 3 U 7/09 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: 3 U 7/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0224.3U7.09.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.11.2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Klage auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und die zukünftigen immateriellen Schäden aus ihrer ärztlichen Behandlung im Hause der Beklagten im Jahre 2005 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Zur Entscheidung über die Höhe des geltend gemachten Schmerzensgeldzahlungsanspruches wird die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu befinden hat.
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