Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-08, II-9 UF 57/12

II-9 UF 57/12Tribunal Superior8 de mai. de 2012

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Regest

Die Zustimmung des alleinsorgeberechtigten Elternteils zur Fremdunterbringung des eigenen Kindes ist nicht geeignet, eine in seinem Haushalt bestehende Gefährdung für das kindliche Wohl abzuwenden, wenn die akute und gegenwärtige Gefahr eines jederzeitigen Widerrufs seiner Zustimmung zur Fremdunterbringung besteht.

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Oberlandesgericht Hamm — II-9 UF 57/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-08

Aktenzeichen: II-9 UF 57/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0508.II9UF57.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1666, 1666a BGB

Leitsätze

Die Zustimmung des alleinsorgeberechtigten Elternteils zur Fremdunterbringung des eigenen Kindes ist nicht geeignet, eine in seinem Haushalt bestehende Gefährdung für das kindliche Wohl abzuwenden, wenn die akute und gegenwärtige Gefahr eines jederzeitigen Widerrufs seiner Zustimmung zur Fremdunterbringung besteht.

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 30.1.2012 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Minden wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.

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