Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-10, I-15 W 291/12

I-15 W 291/12Tribunal Superior10 de out. de 2012

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Feststellung der Nachlasszugehörigkeit von Bankguthaben Bei der Wertfestsetzung können Bankguthaben dem Nachlass zugerechnet werden, wenn sie mit dem erteilten Erbschein auf den Erben umgeschrieben wurden.

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Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 291/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-10

Aktenzeichen: I-15 W 291/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1010.I15W291.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: KostO § 103

Leitsätze

Feststellung der Nachlasszugehörigkeit von Bankguthaben

Bei der Wertfestsetzung können Bankguthaben dem Nachlass zugerechnet werden, wenn sie mit dem erteilten Erbschein auf den Erben umgeschrieben wurden.

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Der Wert des Nachlassverfahrens wird anderweitig auf 244.618,40 € festgesetzt.

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