Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-09, 26 U 191/12

26 U 191/12Tribunal Superior9 de jul. de 2013

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Eine Notsectio ist nur dann indiziert, falls sich sicher ein Lebenszeichen, insbesondere durch ein CTG feststellen lässt. Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass das Kind lebt und ohne Eingriff zu versterben droht.

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Oberlandesgericht Hamm — 26 U 191/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-09

Aktenzeichen: 26 U 191/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0709.26U191.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 611, 280, 249, 253 BGB

Leitsätze

Eine Notsectio ist nur dann indiziert, falls sich sicher ein Lebenszeichen, insbesondere durch ein CTG feststellen lässt.

Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass das Kind lebt und ohne Eingriff zu versterben droht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Oktober 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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