Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-12, 10 W 180/12

10 W 180/12Tribunal Superior12 de dez. de 2013

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Oberlandesgericht Hamm — 10 W 180/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-12

Aktenzeichen: 10 W 180/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1212.10W180.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert und der Antrag der Beteiligten zu 2. vom 19.04.2011 auf Erteilung eines unbeschränkten Testamentvollstreckerzeugnisses bezogen auf den gesamten Nachlass der Erblasserin zurückgewiesen .

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Testamentvollstreckerzeugnisses entsprechend dem von der Beteiligten zu 2. im Senatstermin am 21.11.2013 gestellten Antrag ( Beschränkung der Testamentsvollstreckung auf die Erfüllung des Vermächtnisses zu Gunsten der Beteiligten zu 2., welches das gesamte Barvermögen ( Bankkonten, Sparkonten) zum Zeitpunkt des Erbfalls erfasst, Bl. 394 d.A.) werden für festgestellt erachtet.

Die Verfahrenskosten trägt der Beschwerdeführer. Außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 9.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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